Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrradvermietung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FAHRRADVERMIETUNG PROMO-BIKEY

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  • Promo-Bikey mit Sitz in der Beursstraat 41 sous, Vlissingen;
  • Unlockthis: die App, mit der das Fahrrad bei Promo-Bikey gemietet wird;
  • Mieter: die natürliche oder juristische Person, die einen Mietvertrag mit Promo-Bikey abschließt;
  • Mietvertrag: der Vertrag zwischen Promo-Bikey und dem Mieter, auf dessen Grundlage Fahrräder vermietet werden;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Bedingungen;
  • Fahrräder: die von Promo-Bikey zur Miete angebotenen Fahrräder;
  • Zubehör: von Promo-Bikey zur Miete angebotene Gegenstände, die am Fahrrad montiert sind oder dazugehören, einschließlich – aber nicht ausschließlich – Schlössern;
  • Vermietstandort: der Ort, an dem Fahrräder übergeben und zurückgegeben werden.

Artikel 2: Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Mietvertrag zwischen Promo-Bikey und dem Mieter, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 3: Zustandekommen des Mietvertrags

  1. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter das Fahrrad und/oder Zubehör entgegengenommen hat.
  2. Der Mieter haftet gegenüber Promo-Bikey vollständig für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, auch wenn das Fahrrad/Zubehör von Dritten benutzt wird.

Artikel 4: Beginn und Ende des Mietvertrags

  1. Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe des Fahrrads und gilt für die im Vertrag angegebene Dauer.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad und Zubehör, das Eigentum von Promo-Bikey bleibt, rechtzeitig an den Vermietstandort oder einen schriftlich vereinbarten Ort zurückzugeben.
  3. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Promo-Bikey möglich.
  4. Weist das Fahrrad/Zubehör bei Mietbeginn einen nicht vom Mieter zu vertretenden Mangel auf, kann der Mieter es innerhalb von 15 Minuten zurückgeben und erhält die Mietsumme zurück.
  5. Bei vorzeitiger Rückgabe, außer in o.g. Fällen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Mietgebühr.

Artikel 5: Pflichten von Promo-Bikey

1. Promo-Bikey stellt dem Mieter Fahrräder und Zubehör in gutem, sicherem Zustand zur Verfügung, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und mit geeigneten Diebstahlsicherungen versehen sind.
2. Wenn Promo-Bikey eine dritte Partei für die Vermietung einsetzt, sorgt sie dafür, dass diese ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachkommt.

Artikel 6: Nutzung

  1. Der Mieter überprüft das Fahrrad/Zubehör bei Übergabe und meldet Mängel sofort. Unterbleibt dies, wird der Zustand als einwandfrei angenommen.
  2. Der Mieter registriert sich in der App „Unlockthis“, wählt ein Fahrrad und wird dem passenden Vertragstyp zugewiesen. Danach kann das Fahrrad mit der App geöffnet und gesichert werden.
  3. Der Mieter hält sich an Verkehrsregeln, nutzt das Fahrrad nur bestimmungsgemäß und gibt es sauber und im ursprünglichen Zustand zurück.
  4. Die Fahrräder dürfen nur auf befestigten Wegen genutzt werden, nicht in Dünen oder am Strand.
  5. Es dürfen keine weiteren Personen befördert werden, außer mit entsprechendem Zubehör.
  6. Der Mieter schützt das Fahrrad vor Diebstahl, indem es immer mit dem vorgesehenen Schloss gesichert wird. Loses Zubehör muss entfernt und mitgeführt werden.
  7. Es dürfen keine Änderungen am Fahrrad/Zubehör vorgenommen werden.

Artikel 7: Mietpreis, Zahlung und Kosten

1. Der Mieter muss die im Mietvertrag vereinbarte Miete vor der Nutzung vollständig bezahlen.

2. Wird die vereinbarte Mietdauer ohne Zustimmung um mehr als 15 Minuten überschritten, wird zusätzlich zur Miete eine Vertragsstrafe von 12,00 € pro Tag fällig. Die Zahlung erfolgt bei Rückgabe.

3. Dies gilt nicht bei höherer Gewalt, wenn dies vor Mietende gemeldet und ein späterer Rückgabetermin vereinbart wurde.

4. Wird das Fahrrad nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, schuldet der Mieter innerhalb von drei Tagen 350,00 € pro Fahrrad. Das Eigentum geht nicht auf den Mieter über. Weitere Miete und Strafen bleiben fällig.

Artikel 8: Haftung für Schäden, Verlust und Diebstahl

  1. Promo-Bikey haftet nicht für Schäden – direkt oder indirekt – es sei denn, sie beruhen auf einem Herstellungsfehler oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf die Versicherungssumme beschränkt.
  2. Der Mieter muss Schäden, Verlust oder Diebstahl so schnell wie möglich an Promo-Bikey melden – per E-Mail oder Telefon laut Mietvertrag.
  3. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden. Bei Diebstahl haftet er bis maximal 100,00 € pro Fahrrad, sofern das Fahrrad korrekt gesichert war und ein Polizeibericht vorliegt.
  4. Bei Beschädigung muss das Fahrrad zur Vermietstation zurückgebracht werden, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
  5. Schadensersatz ist bei Rückgabe zu leisten. Promo-Bikey behält sich Nachforderungen vor.
  6. Reparaturen sind nur mit Zustimmung von Promo-Bikey erlaubt. Ausgenommen sind auf eigene Kosten und Risiko: Reifen, Lichter, Batterien.

Artikel 9: Zahlungsverzug

1. Zahlungstermine sind verbindlich. Bei Verzug gerät der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug.

2. Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Zinsen und Inkassokosten an (15 % des offenen Betrags), zusätzlich zu tatsächlich entstandenen Kosten.

Artikel 10: Vorzeitige Vertragsbeendigung

Promo-Bikey kann den Vertrag jederzeit kündigen oder auflösen, bei Verdacht oder Verstoß gegen die Bedingungen. Das Fahrrad ist sofort zurückzugeben. Promo-Bikey haftet nicht für Entschädigungen.

Artikel 11: Beschwerden

1. Beschwerden über die Vertragserfüllung müssen unverzüglich in der App „Unlockthis“ nach Mietende gemeldet werden.

Artikel 12: Änderungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen sind nicht gültig.

2. Bei Widersprüchen mit dem Mietvertrag gelten die Bedingungen des Mietvertrags.

3. Sollte eine Klausel ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die ungültige Klausel wird durch eine ersetzt, die der ursprünglichen am nächsten kommt.

Artikel 13: Anwendbares Recht

  1. Für alle Mietverträge gilt niederländisches Recht.
  2. Zuständig ist das Gericht in Breda.